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Dienstag, 1. Februar 2011

Rheinland-Pfalz verabschiedet Bundestrojaner

Das neue Polizeigesetz von Rheinland-Pfalz, welches am Mittwoch im Landtag verabschiedet wurde, sieht vor, dass der Polizei Online-Durchsuchungen möglich sind, wenn das Leben eines Menschen bedroht wird, oder in Terrorgefahr.

Zitat "SWR.de":
"Die Anforderungen an einen Einsatz der Online-Durchsuchung seien sehr hoch und kämen nur in Sondersituationen infrage."

Das sind doch mal wieder so richtig konkrete politische Aussagen. Ich frage mich, ob die Stuttgart21-Demonstrationen auch schon in die Sparte "Sondersituation" fallen? Oder vielleicht die WikiLeaks-Depeschen? 

Das ist übrigens auch so ein ziemlich typisches Strickmuster zum Durchsetzen von sogenannten "Sicherheitsgesetzen". Wir haben ja gesehen, wie akut die Terrorgefahr war, die Thomas de Maizière ja ankündigte. Man muss dem gutgläubigen Bürger einfach nur eindringlich klar machen, dass akute Terrorgefahr besteht, und man deshalb auch entsprechende Gesetze braucht. Dann scheinen solche Gesetze auch niemanden zu stören.



Bundesverfassungsgericht, do the rescue!

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