Zitat "SWR.de":
"Die Anforderungen an einen Einsatz der Online-Durchsuchung seien sehr hoch und kämen nur in Sondersituationen infrage."
Das sind doch mal wieder so richtig konkrete politische Aussagen. Ich frage mich, ob die Stuttgart21-Demonstrationen auch schon in die Sparte "Sondersituation" fallen? Oder vielleicht die WikiLeaks-Depeschen?
Das ist übrigens auch so ein ziemlich typisches Strickmuster zum Durchsetzen von sogenannten "Sicherheitsgesetzen". Wir haben ja gesehen, wie akut die Terrorgefahr war, die Thomas de Maizière ja ankündigte. Man muss dem gutgläubigen Bürger einfach nur eindringlich klar machen, dass akute Terrorgefahr besteht, und man deshalb auch entsprechende Gesetze braucht. Dann scheinen solche Gesetze auch niemanden zu stören.
Bundesverfassungsgericht, do the rescue!
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